Veranstaltung: | Landtagswahlprogramm |
---|---|
Antragsteller*in: | Julian Joswig (KV Rhein-Hunsrück) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 01.10.2020, 08:31 |
A14: LTWP 2 - 2 - Einsatz für eine langfristige Anpassung der MwSt-Sätze in Gastronomie und Hotellerie
Antragstext
Außerdem wollen wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die im Zuge der Corona-Krise gesenkte Mehrwertsteuer für die Gastronomie auch über den Sommer 2021 hinaus zu halten. Diese entspricht somit dem gleichen Steuersatz für Lebensmittel zum Mitnehmen und schafft somit Anreize zum Verzehr vor Ort und entlastet die Gastronom*innen nachhaltig.
Begründung
In der Gastronomie, bzw. Hotellerie gibt es verschiedene MwSt-Sätze - vor der Corona-Krise galt folgendes:
- Übernachtungen 7% Umsatzsteuer
- Frühstück im Hotel 19 %
- Parken am Hotel 19%
- Essen und Trinken im Restaurant 19%
- Essen zum Mitnehmen 7%
Seit dem 1. Juli gilt als Teil des Corona-Konjunkturpaketes folgendes:
- der Umsatzsteuersatz für das Essen im Restaurant auf von 19 auf 7%, nicht aber für das Trinken.
- Dank des neuen Konjunkturpakets werden aber nun Übernachtungen und Außerhauslieferungen mit 5 statt 7% besteuert und die Getränke mit 16%.
Die Maßnahmen sind bis zum 30. Juni 2021 befristet. Das Steuersystem ist pures Chaos, für viele Gastronom*innen und Hotellerie-Angestellte bedeutet die kurzfristige Änderung vor allem einen bürokratischen Aufwand. Langfristig sollte daher eine Homogenisierung der Steuersätze geplant werden. Im Bereich der Gastronomie (Essen vor Ort vs. Essen to go) beträgt die Differenz ganze 12% und ich finde es weder nachhaltig noch sinnvoll, dass Essen zum Mitnehmen (oft in Massen von Plastikverpackungen) geringer versteuert wird als der Verzehr im Restaurant. Als Tourismusland RLP sollten wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Ungleichheit gestoppt wird und somit unsere Gastronom*innen auch über die Krise hinaus eine realistische Überlebensperspektive haben.
(Ergänzung zu Seite 5, Zeile 212 ff.)
Kommentare